MPU – Medizinisch, Psychologische Untersuchung
Wer muss zur MPU?
Wer unter starkem Alkoholeinfluss > 1,6%o oder mehrmals unter geringem Alkoholeinfluss (ab 0,3%o) Blutalkoholkonzentration ein Kraftfahrzeug führt.
Oder
Wer Drogen oder Medikamente konsumiert, die unter das BTM Gesetz fallen. Hierbei muss man noch nicht einmal selbst fahren um zur MPU zu müssen, da dieses eine Gesetzeswidrige Handlung darstellt.
Außerdem wird eine MPU angeordnet für jemand:
- Der mehrmals oder erheblich gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt ( Punkte )
- Der verkehrsrelevante Straftaten begeht ( z.B. Agressivität )
- Der gesundheitlich d.h. körperlich, psychisch oder charakterlich Zweifel aufwirft, ein KFZ sicher zu führen
Wer bestimmt, ob Sie sich einer MPU unterziehen müssen?
- Die zuständige Straßenverkehrsbehörde oder der Richter bestimmt, wenn durch Ihr Verhalten oder Ihren Gesundheitszustand, Zweifel an der Fahreignung begründet sind, ob ein positives MPU Gutachten beigebracht werden muss.
- Auch ein positives Gutachten ist nur eine Entscheidungshilfe für die Behörde. Ob Sie Ihre Fahrerlaubnis zurückbekommen, liegt in deren ermessen.
Sie sind doch schon von Richter oder Bußgeldstelle bestraft
- Die Anordnung einer MPU ist keine Bestrafung sondern hier soll abgeklärt werden, ob Sie für andere Verkehrsteilnehmer noch eine Gefahr darstellen.
- Die vom Richter verordnete Sperrfrist hat mit der MPU nur in soweit zu tun, dass vor Ablauf der Sperrfrist die Fahrerlaubnis nicht wieder erteilt werden darf. Es bedeutet aber nicht, dass nach Ablauf der Sperrfrist der Führerschein automatisch wieder ausgehändigt wird.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen um die MPU zu bestehen?
- Sich einer MPU zu stellen macht nur Sinn, wenn die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, weil sie sonst negativ ausgeht.
- Der Arzt muss Sie körperlich für eine Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr als geeignet erachten.
- Die Reaktionstests müssen bestanden werden.
- Im psychologischen Gespräch müssen Ihre Antworten nachvollziehbar sein und passen.
Welche Abstinenznachweise sind erforderlich?
- Bei Alkoholfahrten sind Abstinenzbeweise zu erbringen, wenn aus der Lerngeschichte abgeleitet werden kann, dass ein Kontrollierter Umgang mit Alkohol nicht mehr möglich ist. Dies ist immer der Fall, wenn jemand Alkoholkrank ist oder wenn der Missbrauch durch das Erreichen einer hohen Giftfestigkeit > 2,5%o abstinenzbedürftig ist
In diesen Fällen ist immer ein Jahr Abstinenz nach Therapie zu fordern.
- Eine Therapie ist beendet, wenn die weitere Behandlung nur noch der Stabilisierung dient.
- Abstinenzbeweise sind nur noch gültig, wenn sie unter forensischen Bedingungen von einem akkreditierten Labor durchgeführt werden. Es sind 6 Urinscreenings innerhalb eines Jahres auf ETG, in minderschweren Missbrauchsfällen 4 in sechs Monaten erforderlich. Alternativ ist ETG auch über Haaranalysen, aber nur über einen 3 Monats Zeitraum nachzuweisen.
Abstinenznachweise bei Drogen
- Bei Nachgewiesenem Drogenkonsum ist immer ein Abstinenznachweis zu führen.
- Wurde Cannabis oder Amphetamin nur in minderschweren Fällen nachgewiesen, reichen 4 Urinscreenings oder 6 cm Haaranalyse. In allen anderen Fällen muss der Beweis über ein Jahr geführt werden d.h. 6 Urinscreenings oder 12 cm Haaranalyse.
6 oder 12 Monate Abstinenz?
- Nach absolvierter Therapie oder Entgiftung ist also ein Jahr Abstinenznachweis bei Drogen und auch bei Alkohol erforderlich.
- Soll ein 6 monatiger Nachweis in Frage kommen, sollte die Möglichkeit mit einem guten Berater oder dem späteren Gutachter bei einem Infogespräch mit wahrheitsgemäßen Konsumangaben abgeklärt werden.
medizinisch, psychologische Untersuchung
Die MPU besteht aus drei Teilen.
- Der körperlichen Untersuchung durch den Arzt
- Die Reaktionstests am Gerät
- Dem psychologischen Gespräch mit dem Gutachter.
Anmerkung:
- Körperlich gesund bin ich oder nicht. Die Reaktionstest schaffe ich oder nicht. Abstinent bin ich oder nicht. Hier kann mir keiner helfen
Das psychologische Gespräch
- Die eigentliche Hürde bei der MPU ist das Gespräch mit dem Gutachter. Hierauf sollten Sie sich gut vorbereiten.
- Aber eine gute Vorbereitung wird schnell mal teurer als MPU Gebühr und Screenings zusammen.
- Wer sich nicht sicher ist einen guten Berater gefunden zu haben, sollte sich an eine Selbsthilfegruppe wenden.
Was braucht der Gutachter?
Der Gutachter braucht drei Komponenten, die er als vorhanden abhaken muss.
- Die Einsicht in ein früheres Fehlverhalten
- Den Nachweis der notwendigen Veränderung gegenüber früher
- Die Stabilität dieser Veränderung für die Zukunft
- Dem Gutachter muss erklärt werden, Sie haben erkannt, dass die frühere Teilnahme am Straßenverkehr und auch das alltägliche Verhalten bzw. der Umgang mit Alkohol oder Drogen nicht in Ordnung war.
- Der Gutachter will wissen, wie und warum sich das Alles so entwickelt hat.
- Ihn interessiert, warum Sie sich so und nicht anders entschieden haben.
- Bei Alkohol oder Drogen muss angegeben werden, was, wie viel, wie oft und warum konsumiert wurde.
- Der Gutachter fragt nach persönlichen Gründen, Motiven oder Entscheidungsmerkmalen.
- Hier meint er immer, welche Gefühle dem Trinken, Drogenkonsum oder verkehrswidrigen Verhalten zu Grunde lagen.
- Er will wissen, wie es zum Delikt kam und was im Vorfeld der Fahrt getrunken bzw. konsumiert wurde.
- Die Angaben, die dem Gutachter gemacht werden, müssen nachvollziehbar sein, auf Ihre Person passen und dürfen der Aktenlage, den Begutachtungsleitlinien und Wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht wiedersprechen.
- Sie müssen dem Gutachter glaubhaft darlegen, dass Sie notwendige Veränderungen über einen ausreichend langen Zeitraum an sich vollzogen haben und das auch beweisen können.
- Ebenso müssen Sie glaubhaft machen, dass diese Veränderung auch stabil für die Zukunft ist und es für Sie keinen Grund mehr gibt, in früheres Verhalten zurückzufallen.
Wie bekommt der Gutachter die notwendigen Angaben?
- Er stellt Ihnen zu den einzelnen Komponenten entsprechende Fragen.
- Die gestellten Fragen passen zur Person und zur Aktenlage.
- Nachfragen ergeben sich durch unbefriedigende Antworten.
- Deshalb sind die Fragen nicht alle vorhersehbar, sondern ergeben sich aus dem Gespräch.
Warum wird eine MPU negativ?
- Eine MPU kann nicht gelingen, wenn die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, z.B. erforderliche Abstinenzzeiten.
- Sie müssen den Gutachter davon überzeugen, dass Sie erkannt haben, sich falsch verhalten zu haben, sich entsprechend verändert haben und diese Veränderung stabil ist. Sonst kann er Sie nicht positiv begutachten.
Was ist so schwierig?
- Bei der Befragung kommen die Leute schnell an ihre Schamgrenze und meinen dann, die ganze Angelegenheit beschönigen zu müssen. Das ist ein Fehler.
- Sie sollen hier über Dinge reden, über die Sie sich noch nicht einmal selbst Gedanken machen möchten. So kommt es leicht zu Äußerungen, die nicht nachvollziehbar sind.
Wie drücken Sie sich richtig aus?
- Indem Sie die realistische Wahrheit erzählen und hinter dem stehen, was Sie sagen.
- Hören Sie nicht auf Leute, die auch mal zur MPU waren. Jeder Fall liegt anders.
- Nur ein guter Berater kann Ihnen erklären, was Sie besser nicht sagen sollten.
- Bei einer guten Beratung merken Sie bei jeder Sitzung, das Sie ein Stück weiter kommen.
Selbsthilfe gegen Alkohol & Medikamentenabhängigkeit e.V. Frechen
- Wir bieten eine Vorbereitung auf die MPU an.
- Wir haben nicht vorrangig finanzielle Interessen, sondern möchten Menschen helfen, den für sie richtigen Weg zu finden und somit auch die MPU zu bestehen.
- Parallel zu den Einzelberatungen, durch die wir uns teilweise finanzieren, bieten wir die kostenlose Teilnahme an unseren Selbsthilfegruppen an.
- Wie viele Sitzungen Sie benötigen, bestimmen Sie selbst und ist von Ihrer Mitarbeit abhängig.
- Die Beratungen finden in den Beratungsstellen Frechen oder Bergheim statt.
- Gegen Erstattung der Fahrtkosten kann die Beratung auch bei Ihnen zu Hause stattfinden.
- Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, ich stehe Ihnen nun gerne noch für Fragen zu Verfügung.
- Viel Erfolg bei Ihrer bevorstehenden MPU